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Dokumente aus Österreich für die Paraguay Residency: Strafregisterbescheinigung, Geburtsurkunde, Apostille
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Aus Österreich brauchst du für die Paraguay Residency im Kern zwei Dokumente: eine aktuelle Strafregisterbescheinigung (18 EUR online mit ID Austria, 26 EUR am Schalter, Ausstellung dort sofort) und deine Geburtsurkunde (13,10 EUR, bei jedem Standesamt). Beide brauchen eine Apostille; beim Legalisierungsbüro des BMEIA kostet sie 24,20 EUR pro Dokument. Insgesamt liegst du bei rund 80 bis 90 EUR und bist realistisch in wenigen Tagen bis zwei Wochen fertig, deutlich schneller als in Deutschland.
Der Hintergrund: Paraguay akzeptiert Urkunden aus Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens ohne weitere Legalisierung, so steht es in den amtlichen Vorgaben der Migrationsbehörde DNM. Die spanische Übersetzung lässt du erst in Paraguay anfertigen, nicht in Österreich.
Dieser Guide führt dich Behörde für Behörde durch: was Paraguay genau verlangt, wo du in Österreich was bekommst, was es aktuell kostet und in welcher Reihenfolge du vorgehst. Alle Zahlen sind mit den amtlichen Quellen unten belegt, Stand Juli 2026.
Welche Dokumente verlangt Paraguay von dir?
Die amtliche Dokumentenliste der paraguayischen Migrationsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones, DNM) für die temporäre Residency nach Ley 6984/2022 verlangt aus deinem Herkunftsland: einen gültigen Reisepass, deine Geburtsurkunde und eine Strafregisterbescheinigung, jeweils mit Apostille. Die Strafregisterbescheinigung ist erst ab 14 Jahren nötig und kann statt aus dem Herkunftsland auch aus dem Land kommen, in dem du die letzten drei Jahre gelebt hast.
Je nach Familienstand kommen Zivilstandsurkunden dazu: Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss oder die Sterbeurkunde des Ehepartners, ebenfalls apostilliert.
Alles andere entsteht erst in Paraguay: das Interpol-Zertifikat (ab 14 Jahren), das Zertifikat der paraguayischen Nationalpolizei (ab 14 Jahren) und zwei eidesstattliche Erklärungen im System der DNM. Darum musst du für die Antragstellung ohnehin einmal persönlich nach Asunción.
Keine Bankeinlage, kein Vermögensnachweis
Auf der amtlichen Liste für die temporäre Residency steht weder eine Bankeinlage noch ein Solvenznachweis. Die alte 5.000-USD-Einlage wurde mit Ley 6984/2022 abgeschafft. Ein Einkommensnachweis wird erst beim späteren Wechsel in die permanente Residency geprüft (Resolution 407/2026).
Wie bekomme ich die Strafregisterbescheinigung in Österreich?
Die Strafregisterbescheinigung (das österreichische Pendant zum deutschen Führungszeugnis) bekommst du auf zwei Wegen: elektronisch über oesterreich.gv.at mit ID Austria oder EU Login für 18 EUR, oder am Schalter für 26 EUR. Zuständig am Schalter sind die Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariate, in Gemeinden ohne Polizeidienststelle das Gemeindeamt.
Das Tempo ist der große Vorteil: In Wien wird die Bescheinigung am Schalter grundsätzlich sofort ausgehändigt, an anderen Standorten in der Regel innerhalb weniger Minuten. Nur wenn eine Gemeinde keinen direkten Zugriff auf die Strafregisterdaten hat, dauert es rund 10 Tage.
Für die Apostille brauchst du das Dokument in einer Form, die das Legalisierungsbüro beglaubigen kann. Der einfachste Weg ist der Schalter: Dort hältst du sofort ein Papierdokument mit Unterschrift und Stempel in der Hand. Beim Online-Antrag wählst du die Zustellart; kläre vorab mit dem Legalisierungsbüro, in welcher Form es die Bescheinigung für die Apostille braucht.
Aktuelle Gebühren vs. alte Angaben im Netz
Österreich hat die Gebühren Mitte 2025 umgestellt. Viele Ratgeber und teils auch regionale Behörden-Unterseiten nennen noch die alten Sätze (22,90 EUR online, 28,60 EUR am Schalter). Maßgeblich sind die aktuellen Beträge auf oesterreich.gv.at: 18 EUR elektronisch, 26 EUR am Schalter, Stand Juli 2026.
Wo bekomme ich meine Geburtsurkunde und was kostet sie?
Die Neuausstellung deiner Geburtsurkunde kannst du bei jedem Standesamt in Österreich beantragen, unabhängig vom Geburtsort, weil die Daten im Zentralen Personenstandsregister liegen. Bei persönlicher Vorsprache wird sie in der Regel sofort ausgestellt.
Die Kosten: 11 EUR Bundesgebühr plus 2,10 EUR Bundesverwaltungsabgabe, zusammen 13,10 EUR. Ein schriftlicher Antrag kostet 21 EUR zusätzlich, der mündliche Antrag vor Ort ist gebührenfrei.
Bestell die Urkunde bewusst frisch, auch wenn du irgendwo noch ein altes Exemplar liegen hast: Für Paraguay zählt das Ausstellungsdatum (dazu gleich mehr). Wenn du verheiratet bist, lass dir im selben Termin die Heiratsurkunde neu ausstellen, sie läuft über dasselbe Standesamt.
Wer stellt die Apostille aus: BMEIA oder Bundesland?
In Österreich hängt die zuständige Apostille-Stelle davon ab, welche Behörde die Urkunde ausgestellt hat. Für die Strafregisterbescheinigung als Bundesdokument ist das Legalisierungsbüro des Außenministeriums (BMEIA) in Wien zuständig: Leopold-Figl-Gasse 5, Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:30 Uhr, ohne Terminvereinbarung. Die Gebühr beträgt 24,20 EUR pro Dokument, unabhängig von der Seitenzahl.
Personenstandsurkunden wie Geburts- und Heiratsurkunde apostilliert dagegen das Bundesland: der Landeshauptmann bzw. das Amt der Landesregierung (Beglaubigungsstelle) des Bundeslands, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Gerichtsurkunden wie ein Scheidungsbeschluss laufen über das Präsidium des zuständigen Landesgerichts.
| Dokument | Apostille-Stelle | Gebühr | Dauer |
|---|---|---|---|
| Strafregisterbescheinigung | Legalisierungsbüro des BMEIA, Leopold-Figl-Gasse 5, Wien | 24,20 EUR | Schalter: in der Regel am selben Tag; per Post wenige Werktage plus 21 EUR Bearbeitungsgebühr |
| Geburtsurkunde, Heiratsurkunde | Landeshauptmann bzw. Amt der Landesregierung (Beglaubigungsstelle) des ausstellenden Bundeslands | je nach Bundesland | meist wenige Werktage, vorab telefonisch klären |
| Gerichtsurkunden (z.B. Scheidungsbeschluss) | Präsidium des zuständigen Landesgerichts | je nach Gericht | vorab klären |
e-Apostille: möglich, aber für Paraguay nicht die sichere Wahl
Das BMEIA stellt für elektronisch signierte Urkunden auch elektronische Apostillen aus. Ob die Migrationsbehörde in Asunción e-Apostillen akzeptiert, ist amtlich nicht bestätigt. Für Paraguay bist du mit Papierurkunde und Papier-Apostille auf der sicheren Seite.
Wie alt dürfen die Dokumente sein? Die 6-Monats-Frist
Plane rückwärts vom Einreichtag in Asunción: Strafregisterbescheinigung und Urkunden sollten bei der Einreichung jünger als 6 Monate sein. Weil du in Österreich alles innerhalb weniger Tage bekommst, ist das leicht einzuhalten: Besorge die Dokumente erst, wenn dein Reisezeitraum grob feststeht, idealerweise 1 bis 2 Monate vor der Reise.
Ein zu frühes Besorgen ist der häufigste vermeidbare Fehler: Wer die Urkunden ein Jahr vor der Reise sammelt, macht am Ende alles doppelt, inklusive der Apostillen.
Amtliche Regel vs. Praxis
Die amtliche Dokumentenliste der DNM nennt keine fixe Gültigkeitsdauer für ausländische Urkunden. Die 6-Monats-Grenze ist der etablierte Konsens aus der Einreichungspraxis, an den sich Agenturen und Antragsteller halten. Verlass dich nicht darauf, dass ältere Dokumente durchgehen.
Muss ich die Dokumente schon in Österreich übersetzen lassen?
Nein, und du solltest es auch nicht. Alle fremdsprachigen Dokumente brauchen laut DNM eine spanische Übersetzung, akzeptiert werden in der Praxis Übersetzungen von in Paraguay registrierten Übersetzern. Eine in Österreich angefertigte Übersetzung erfüllt diese Anforderung nicht ohne Weiteres, du riskierst also, doppelt zu zahlen.
Der richtige Ablauf: In Österreich besorgst du nur Urkunden und Apostillen. Übersetzt wird nach der Ankunft in Paraguay, dort ist das ein eingespielter Standardschritt und in wenigen Tagen erledigt.
Checkliste: die richtige Reihenfolge in Österreich
- Reisezeitraum grob festlegen, dann erst Dokumente besorgen (6-Monats-Praxis beachten).
- Geburtsurkunde (und ggf. Heiratsurkunde) bei einem beliebigen Standesamt neu ausstellen lassen: 13,10 EUR pro Urkunde bei persönlicher Vorsprache.
- Strafregisterbescheinigung beantragen: am Schalter der Landespolizeidirektion (26 EUR, sofort) oder online mit ID Austria (18 EUR).
- Apostille für die Strafregisterbescheinigung beim Legalisierungsbüro des BMEIA in Wien: 24,20 EUR, ohne Termin, Montag bis Freitag 9:00 bis 12:30 Uhr.
- Apostille für die Personenstandsurkunden bei der Beglaubigungsstelle deines Bundeslands.
- Nichts übersetzen lassen: Die spanische Übersetzung passiert erst in Paraguay.
- Apostillierte Originale sicher verwahren, Scans anlegen und die Originale mit nach Paraguay nehmen.
Wie schnell bin ich in Österreich durch? Der ehrliche Ländervergleich
Österreich ist beim Papierkram das schnellste der drei DACH-Länder, das darf man so klar sagen. Strafregisterbescheinigung und Geburtsurkunde gibt es am Schalter sofort, die BMEIA-Apostille in der Regel noch am selben Tag. Wer einen Tag in Wien einplant und die Landes-Apostille per Post erledigt, ist als Planungswert in 1 bis 2 Wochen komplett fertig, die reinen Behördenschritte sind an 2 bis 3 Tagen machbar.
Zum Vergleich: In Deutschland dauert dasselbe Paket 4 bis 8 Wochen, weil seit Dezember 2024 die Apostille für das Führungszeugnis beim BfAA beantragt werden muss, bevor das Zeugnis überhaupt bestellt wird, mit 3 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit. In der Schweiz geht es ähnlich flott wie in Österreich, dort läuft die Apostille für den Strafregisterauszug direkt über die Bundeskanzlei.
Wenn du den Behördenteil nicht selbst machen willst: Die Dokumentenbeschaffung inklusive Apostille in Österreich übernehmen wir als Zusatzleistung ab 290 EUR, im Rahmen unserer Residency-Pakete mit schriftlichem Dokumenten-Fahrplan.
Bereit für den nächsten Schritt?
Du kannst dein Paket direkt online buchen: Endpreis, 30% Anzahlung, Dokumenten-Fahrplan inklusive. Wer erst Gewissheit will, bucht das optionale Beratungsgespräch (45 Minuten, 300 EUR) mit schriftlichem Fahrplan und Prozess-PDF.
Häufige Fragen dazu
Welche Dokumente brauche ich, um nach Paraguay einzuwandern?
Aus Österreich: gültiger Reisepass, apostillierte Geburtsurkunde und apostillierte Strafregisterbescheinigung (ab 14 Jahren), je nach Familienstand plus Heiratsurkunde oder Scheidungsbeschluss. In Paraguay kommen das Interpol-Zertifikat, das Zertifikat der Nationalpolizei und zwei eidesstattliche Erklärungen dazu. Eine Bankeinlage steht nicht auf der amtlichen Liste für die temporäre Residency.
Muss das Führungszeugnis mit Apostille versehen sein?
Ja, ohne Apostille akzeptiert die paraguayische Migrationsbehörde ausländische Urkunden nicht. In Österreich heißt das Dokument Strafregisterbescheinigung; die Apostille dafür stellt das Legalisierungsbüro des BMEIA in Wien aus, 24,20 EUR pro Dokument, am Schalter in der Regel noch am selben Tag.
Muss ich persönlich in Asunción erscheinen oder geht das auch aus der Ferne?
Die Antragstellung ist ein persönliches Verfahren (trámite personal y presencial): Du musst einmal nach Asunción, inklusive Fingerabdrücken und Terminen vor Ort, rechne mit etwa einer Woche. Die Nachverfolgung des laufenden Verfahrens kann danach ein Bevollmächtigter übernehmen, die Antragstellung selbst nicht.
Welche zusätzlichen Kosten sollte ich bei der Einwanderung einplanen?
Aus Österreich kosten dich die Dokumente inklusive Apostillen rund 80 bis 90 EUR. In Paraguay kommt die Staatsgebühr von Gs. 2.926.925 (rund 360 bis 400 EUR) dazu, außerdem kleinere Zertifikatsgebühren vor Ort (unter anderem für das Interpol-Zertifikat) und die spanischen Übersetzungen. Im Selbstverfahren landest du insgesamt bei rund 500 EUR an reinen Gebühren und Nebenkosten.
Wie lange dauert es, bis ich Aufenthaltsgenehmigung und Cédula erhalte?
Ehrliche Erfahrungswerte, keine Zusagen: für die temporäre Residency 45 Tage bis 4 Monate, danach für die Cédula amtlich 30 Werktage, real oft 3 Monate oder länger. Das Tempo bestimmt die Behörde. Deine österreichischen Dokumente sind der kleinste Zeitfaktor: Sie sind in ein bis zwei Wochen komplett.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Strafregisterbescheinigung (Antrag und Gebühren)
- polizei.gv.at: Strafregisterbescheinigung (LPD Wien)
- BMEIA: Beglaubigung und Apostille
- BMEIA: Legalisierungsbüro Wien (Gebühren, Öffnungszeiten)
- oesterreich.gv.at: Neuausstellung einer Geburtsurkunde
- oesterreich.gv.at: Apostille (zuständige Stellen in Österreich)
- Migraciones Paraguay: Residencia Temporal (amtliche Dokumentenliste)
Änderungsprotokoll
- : Erstveröffentlichung