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Dokumente aus der Schweiz für die Paraguay Residency: Strafregisterauszug, Geburtsurkunde, Apostille

Aktualisiert am

Aus der Schweiz brauchst du für die Paraguay Residency im Kern zwei Dokumente: einen Strafregisterauszug (CHF 17, online über e-service.admin.ch oder am Postschalter) und deine Geburtsurkunde (CHF 30 beim Zivilstandsamt deines Geburtsorts). Beide brauchen eine Apostille: Beim Strafregisterauszug bestellst du die Beglaubigung der Bundeskanzlei für CHF 20 direkt mit, für die Geburtsurkunde ist die Staatskanzlei deines Kantons zuständig (je nach Kanton rund CHF 20 bis 40).

Damit bist du als Schweizer klar im Vorteil: Anders als in Deutschland, wo seit Ende 2024 die Apostille sogar vor dem Führungszeugnis beantragt werden muss, ist der Schweizer Weg kurz und logisch. Übersetzen lassen musst du in der Schweiz nichts, die Übersetzung ins Spanische passiert erst in Paraguay durch einen dort registrierten Übersetzer.

Hier findest du den kompletten Fahrplan: welche Dokumente die paraguayische Migrationsbehörde verlangt, wo du sie bestellst, wer welche Apostille ausstellt, was es mit der 6-Monats-Frist auf sich hat und wie dein Zeitplan bis zum Termin in Asunción aussieht.

Welche Dokumente brauchst du aus der Schweiz?

Die amtliche Dokumentenliste der Migrationsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones, DNM) für die temporäre Residency nach Ley 6984/2022 verlangt aus deinem Herkunftsland: einen gültigen Reisepass, die Geburtsurkunde mit Apostille, einen Strafregisterauszug mit Apostille (erst ab 14 Jahren erforderlich) sowie je nach Zivilstand eine apostillierte Eheurkunde, ein Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde des Ehepartners.

Alles andere entsteht erst in Paraguay: das Interpol-Zertifikat, das Zertifikat der paraguayischen Polizei und zwei eidesstattliche Erklärungen im System der Migrationsbehörde. Diese Vor-Ort-Dokumente kannst du nicht aus der Schweiz vorbereiten, sie sind Teil der Reise nach Asunción.

DokumentAusstellende StelleKostenApostille
Strafregisterauszug (Privatauszug)Bundesamt für Justiz, online oder am PostschalterCHF 17Bundeskanzlei, direkt mitbestellbar (+CHF 20)
GeburtsurkundeZivilstandsamt des GeburtsortsCHF 30 plus VersandStaatskanzlei deines Kantons (ca. CHF 20 bis 40)
Ggf. Eheurkunde oder ScheidungsurteilZivilstandsamt bzw. Gerichtje nach DokumentStaatskanzlei des ausstellenden Kantons

Kinder unter 14

Der Strafregisterauszug ist laut amtlicher Liste erst ab 14 Jahren nötig. Für jüngere Kinder reicht die apostillierte Geburtsurkunde plus Pass, dazu kommen die Zustimmungserklärungen der Eltern.

Strafregisterauszug bestellen: CHF 17, Apostille gleich mitbestellen

Den Privatauszug aus dem Schweizer Strafregister bestellst du online über das offizielle Portal des Bundesamts für Justiz (e-service.admin.ch bzw. strafregister.admin.ch) oder am Postschalter. Er kostet CHF 17. Online läuft es in drei Schritten: Daten eingeben, Formular ausdrucken und unterschreiben, mit Ausweiskopie einsenden.

Der entscheidende Kniff für Paraguay: Bestell die Beglaubigung für CHF 20 direkt mit. Dann kümmert sich das Bundesamt für Justiz um die Apostille der Bundeskanzlei, und du bekommst den fertig beglaubigten Auszug per Post. Bestellst du sie nicht mit, musst du die Apostille nachträglich selbst bei der Bundeskanzlei einholen, was nur auf dem Postweg geht und dich Zeit kostet.

Wichtig außerdem: Der Auszug muss aus dem Land kommen, in dem du die letzten drei Jahre gewohnt hast, oder aus deinem Herkunftsland. Wer erst kürzlich in die Schweiz gezogen ist, braucht also unter Umständen zusätzlich den Auszug aus dem vorherigen Wohnsitzland.

Papier statt PDF

Digital signierte Strafregisterauszüge können laut Bestellportal nicht beglaubigt werden. Für Paraguay brauchst du die Papierversion mit physischer Apostille. Und: Bestell nur über die offiziellen Kanäle (Bundesamt für Justiz oder Postschalter). Es gibt Drittanbieter-Websites, die für dieselbe Bestellung unnötige Zusatzgebühren verlangen.

Geburtsurkunde beim Zivilstandsamt: CHF 30, dann zur Staatskanzlei

Die Geburtsurkunde bestellst du beim Zivilstandsamt deines Geburtsorts, entweder direkt über dessen Website oder persönlich. Sie kostet CHF 30 plus Versandkosten. Bestellen kannst du alle Zivilstandsdokumente, die deine eigene Person betreffen, für Familienmitglieder gelten je nach Dokument eigene Regeln.

Erfahrungswert aus der Praxis: Je nach Zivilstandsamt und Bestellweg dauert die Zustellung meist 4 bis 14 Werktage. Eine amtliche Lieferfrist gibt es nicht, plane also lieber großzügig.

Die Apostille für die Geburtsurkunde stellt nicht das Zivilstandsamt aus, sondern die Staatskanzlei des Kantons, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Die Gebühr liegt je nach Kanton bei rund CHF 20 bis 40. Bei einigen Staatskanzleien geht das am Schalter, bei anderen per Post, die Details stehen auf der Website deines Kantons.

Wer stellt welche Apostille aus: Bundeskanzlei oder Staatskanzlei?

Die Zuständigkeit folgt einer einfachen Regel: Dokumente von Bundesbehörden apostilliert die Schweizerische Bundeskanzlei in Bern, Dokumente von kantonalen Stellen apostilliert die Staatskanzlei des jeweiligen Kantons.

Paraguay ist Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens. Nach den amtlichen Vorgaben der Migrationsbehörde werden apostillierte Dokumente ohne weitere Legalisation akzeptiert, eine zusätzliche konsularische Beglaubigung über die paraguayische Botschaft ist also nicht nötig.

DokumententypApostille-StelleHinweis
Bundesdokumente (z.B. Strafregisterauszug)Schweizerische Bundeskanzlei, BernBei der Online-Bestellung direkt mitbestellbar; separat nur per Post
Kantonale Dokumente (z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde)Staatskanzlei des ausstellenden KantonsGebühr je nach Kanton rund CHF 20 bis 40

Wie alt dürfen die Dokumente sein? Die 6-Monats-Frist

Faustregel: Bei der Einreichung in Asunción sollten Strafregisterauszug und Geburtsurkunde jünger als 6 Monate sein. Entscheidend ist das Einreichdatum bei der Behörde, nicht das Datum deiner Bestellung. Rechne also vom geplanten Termin in Asunción rückwärts.

Praktisch heißt das: Bestell die Dokumente erst, wenn dein Reisefenster grob steht. Wer den Strafregisterauszug ein halbes Jahr vor der Reise besorgt, riskiert, kurz vor dem Termin alles neu bestellen zu müssen.

Amtliche Regel vs. Praxis

Die amtliche Dokumentenliste der Migrationsbehörde nennt keine ausdrückliche Höchstgültigkeit für ausländische Urkunden. Die 6-Monats-Grenze ist der Konsens der Praxis, mit dem Agenturen und Anwälte vor Ort arbeiten, und die sichere Planungsgrundlage. Für die in Paraguay ausgestellten Zertifikate (Interpol, Polizei) gilt praktisch eine noch kürzere Frist von etwa 3 Monaten, sie werden deshalb erst vor Ort kurz vor der Einreichung besorgt.

Musst du die Dokumente übersetzen lassen? Nein, nicht in der Schweiz

Alle fremdsprachigen Dokumente brauchen für den Antrag eine spanische Übersetzung, das steht so in den amtlichen Vorgaben der Migrationsbehörde. Aber: Die Übersetzung macht ein in Paraguay registrierter Übersetzer, nicht ein Übersetzungsbüro in der Schweiz.

Eine in der Schweiz angefertigte Übersetzung brauchst du deshalb nicht, sie wäre verlorenes Geld. Aus der Schweiz bringst du die apostillierten Originale mit, übersetzt wird vor Ort, bevor der Antrag eingereicht wird. Plane dafür je nach Ablauf ein paar Tage Vorlauf vor deinem Einreichtermin ein oder kläre vorab, dass dein Anbieter die Übersetzung organisiert.

Brauchen Schweizer ein Visum für den Residency-Antrag?

Nein, und hier sind Schweizer sogar formal besser gestellt als Deutsche und Österreicher. Die amtliche Visa-Tabelle der Migrationsbehörde (Stand Januar 2026) stellt Schweizer nicht nur für touristische Aufenthalte bis 90 Tage visumfrei, sondern ausdrücklich auch für Aufenthalte mit Wohnsitz- oder Erwerbszweck („NO REQUIERE VISA“).

Bei Deutschen und Österreichern steht in derselben Tabelle für den Aufenthaltszweck formal ein Visumserfordernis, das in der Verwaltungspraxis allerdings kaum eine Rolle spielt. Als Schweizer betrifft dich diese Grauzone gar nicht erst: Du reist mit dem Pass ein und stellst den Antrag.

Checkliste und Zeitplan: von der Bestellung bis zum Termin in Asunción

Zur Gesamtdauer: Für die DACH-Länder rechnen wir generell mit 4 bis 8 Wochen für Dokumente und Apostillen. Die Schweiz liegt erfahrungsgemäß am schnellen Ende dieser Spanne, weil beide Wege parallel laufen und die Bundeskanzlei-Apostille in der Bestellung integriert ist. Danach folgt die Reise nach Asunción: Dort kommen Interpol- und Polizeizertifikat innerhalb weniger Tage dazu, und der Antrag wird persönlich eingereicht. Die Staatsgebühr für die temporäre Residency liegt bei Gs. 2.926.925, umgerechnet rund 350 EUR.

Wenn du die Beschaffung nicht selbst übernehmen willst: Wir bieten die Dokumentenbeschaffung samt Apostille in der Schweiz als Zusatzleistung an (ab 290 EUR), die Übersetzungen in Paraguay sind in unseren Paketen ohnehin enthalten.

  • Schritt 1: Strafregisterauszug online bestellen (CHF 17) und die Beglaubigung mit Bundeskanzlei-Apostille direkt mitbestellen (CHF 20). Papierversion wählen.
  • Schritt 2: Parallel die Geburtsurkunde beim Zivilstandsamt des Geburtsorts bestellen (CHF 30). Verheiratet oder geschieden? Dann gleich Eheurkunde bzw. Scheidungsurteil mitbestellen.
  • Schritt 3: Geburtsurkunde (und ggf. weitere Zivilstandsdokumente) bei der Staatskanzlei deines Kantons apostillieren lassen (ca. CHF 20 bis 40 pro Dokument).
  • Schritt 4: Vollständigkeit prüfen: Reisepass noch ausreichend gültig? Jede Urkunde mit Apostille? Keine Übersetzungen anfertigen, das passiert in Paraguay.
  • Schritt 5: Reise so planen, dass die Einreichung in Asunción innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung der Dokumente liegt.

Bereit für den nächsten Schritt?

Du kannst dein Paket direkt online buchen: Endpreis, 30% Anzahlung, Dokumenten-Fahrplan inklusive. Wer erst Gewissheit will, bucht das optionale Beratungsgespräch (45 Minuten, 300 EUR) mit schriftlichem Fahrplan und Prozess-PDF.

Häufige Fragen dazu

Welche Dokumente brauche ich, um nach Paraguay einzuwandern?

Aus der Schweiz: gültiger Reisepass, apostillierte Geburtsurkunde und ein apostillierter Strafregisterauszug (ab 14 Jahren), dazu je nach Zivilstand eine apostillierte Eheurkunde oder ein Scheidungsurteil. Interpol-Zertifikat, paraguayisches Polizeizertifikat und zwei eidesstattliche Erklärungen entstehen erst vor Ort in Paraguay.

Muss das Führungszeugnis mit Apostille versehen sein?

Ja. Das Schweizer Pendant zum Führungszeugnis ist der Strafregisterauszug (Privatauszug), und Paraguay verlangt ihn mit Apostille. Am einfachsten bestellst du die Beglaubigung für CHF 20 direkt bei der Auszugsbestellung mit, dann läuft die Apostille der Bundeskanzlei automatisch. Wichtig: Papierversion wählen, digital signierte Auszüge können nicht beglaubigt werden.

Brauche ich ein Visum, um nach Paraguay einzureisen?

Als Schweizer nein. Du reist visumfrei ein (bis 90 Tage), und die amtliche Visa-Tabelle der Migrationsbehörde von Januar 2026 stellt Schweizer ausdrücklich auch für den Aufenthalts- und Erwerbszweck visumfrei. Du kannst also mit dem Pass einreisen und den Residency-Antrag direkt stellen.

Muss ich persönlich in Asunción erscheinen oder geht das auch aus der Ferne?

Persönlich, ja. Das Verfahren ist amtlich als persönliches Präsenzverfahren definiert: Fingerabdrücke, Interpol- und Polizeizertifikat gibt es nur vor Ort. Rechne mit etwa einer Woche in Asunción. Anbietern, die eine komplett ferngesteuerte Residency versprechen, solltest du misstrauen.

Wie lange dauert es, bis ich Aufenthaltsgenehmigung und Cedula erhalte?

Ehrliche Erfahrungswerte: Nach der Einreichung dauert die temporäre Residency etwa 45 Tage bis 4 Monate, die Cédula danach etwa 1 bis 3 Monate. Die amtlich genannten Fristen sind kürzer, die Praxis schwankt. Die Schweizer Dokumente selbst hast du vorher meist in wenigen Wochen zusammen.

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