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Deutsche oder österreichische Rente in Paraguay beziehen: was geht und was zu beachten ist
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Deine gesetzliche Altersrente aus Deutschland oder Österreich bekommst du auch in Paraguay ausgezahlt, obwohl es kein Sozialversicherungsabkommen zwischen diesen Ländern und Paraguay gibt. Reguläre Altersrenten aus eigenen Beitragszeiten werden in voller Höhe weiter gezahlt. Besteuert wird die Rente aber weiter in Deutschland beziehungsweise Österreich, denn mit Paraguay besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, und Paraguay selbst besteuert deine ausländische Rente wegen des Territorialprinzips nicht.
Es gibt drei Punkte, an denen viele stolpern: Erstens musst du jedes Jahr eine Lebensbescheinigung einreichen, sonst wird die Zahlung ausgesetzt. Zweitens fällt deine gesetzliche Krankenversicherung mit der Auswanderung weg und deckt in Paraguay nichts ab, du musst dich also privat oder lokal absichern. Drittens gibt es Sonderfälle: Eine reine Arbeitsmarkt-Erwerbsminderungsrente wird außerhalb der EU nicht gezahlt und stoppt in Paraguay.
Dieser Artikel erklärt die Mechanik und die Fristen als allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Versicherungsberatung. Deine konkrete Steuerlast, die Option auf unbeschränkte Behandlung oder Fragen zu Riester und Betriebsrente gehören zu deinem Steuerberater und zur kostenlosen Vorab-Beratung der Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise der Pensionsversicherung.
Wird die deutsche Rente überhaupt nach Paraguay gezahlt?
Ja. Gesetzliche Altersrenten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden weltweit gezahlt, auch in Länder ohne Sozialversicherungsabkommen wie Paraguay. Die DRV überweist auf ein deutsches oder ein ausländisches Konto. Reguläre Altersrenten aus deutschen Beitragszeiten werden dabei in voller Höhe geleistet.
Wichtig sind die Überweisungskosten. Innerhalb des SEPA-Raums ist das unkompliziert, Paraguay liegt aber außerhalb. Bei Zahlung jenseits von SEPA trägt die DRV die Kosten nur bis zur ersten Korrespondenzbank. Alles danach, also weitere Bankgebühren und der Wechselkurs von Euro in Guaraníes oder US-Dollar, geht zu deinen Lasten. Viele Rentner lassen sich die Rente deshalb weiter auf ein Konto im Herkunftsland überweisen und transferieren das Geld dann selbst nach Paraguay.
Rechtslage vs. Erfahrungswert
Dass die Rente weltweit gezahlt wird und die DRV Kosten nur bis zur ersten Korrespondenzbank trägt, ist gesicherte Rechtslage (Quelle: DRV). Welche Konto- und Transferlösung für dich am günstigsten ist, ist eine Praxisfrage: Der Wechselkurs schwankt spürbar, der Guaraní hat 2025 und 2026 sogar deutlich aufgewertet (von rund 7.800 auf etwa 6.076 Gs. je US-Dollar Anfang Juli 2026). Rechne mit Kursen, die sich laufend ändern, statt mit einem festen Umtauschwert.
Die jährliche Lebensbescheinigung: Pflicht, sonst stoppt die Zahlung
Weil Paraguay keinen elektronischen Austausch von Sterbedaten mit Deutschland hat, musst du der DRV einmal im Jahr nachweisen, dass du noch lebst. Diese Lebensbescheinigung wird typischerweise von der deutschen Botschaft in Asunción oder einer anderen zuständigen Stelle beglaubigt. Wird sie nicht rechtzeitig eingereicht, kann die Rentenzahlung ausgesetzt werden, bis der Nachweis vorliegt.
Für die österreichische Pension gilt dasselbe Prinzip mit eigenen Fristen (siehe weiter unten). In beiden Fällen ist die Lebensbescheinigung eine reine Formalie, aber eine, die du im Kalender haben musst. Verpasst du sie, gibt es kein Geld, bis du sie nachreichst.
Kein Sozialversicherungsabkommen: was das konkret bedeutet
Zwischen Deutschland und Paraguay besteht kein Sozialversicherungsabkommen, Paraguay steht nicht auf der Abkommensliste der DRV. Für die normale Altersrente aus deinen eigenen Beitragsjahren ändert das nichts, sie wird voll gezahlt. In zwei Sonderfällen hat das Fehlen des Abkommens aber Folgen.
Erstens: Eine volle Erwerbsminderungsrente, die dir nur wegen der Lage am deutschen Arbeitsmarkt zugesprochen wurde (eine sogenannte Arbeitsmarktrente), ist außerhalb der EU, des EWR und der Abkommensstaaten nicht zahlbar. Sie stoppt also, wenn du deinen Wohnsitz nach Paraguay verlegst. Zweitens: Renten, die auf Fremdrentenzeiten beruhen (also auf im Ausland zurückgelegten Zeiten, die nach dem Fremdrentengesetz angerechnet wurden), können bei einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands gekürzt werden.
Wichtig für Frührentner und EM-Rentner
Wenn du eine Erwerbsminderungsrente oder eine Rente mit Fremdrentenzeiten beziehst, kläre vor der Auswanderung mit der DRV, wie sich der Umzug nach Paraguay auf deine konkrete Rente auswirkt. Reguläre Altersrenten sind nicht betroffen, aber gerade diese Sonderfälle solltest du nicht raten, sondern amtlich bestätigen lassen.
Besteuerung: Deutschland behält das volle Recht (kein DBA)
Seit 2005 werden deutsche Renten an der Quelle in Deutschland besteuert, geregelt in § 49 EStG. Als Rentnerin oder Rentner im Ausland bist du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Zuständig ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg (RiA), die Stelle für Rentenbezieher im Ausland. Dorthin gibst du deine Steuererklärung ab.
Weil zwischen Deutschland und Paraguay kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen besteht (es gibt nur ein Luftverkehrsabkommen von 1983), behält Deutschland das volle Besteuerungsrecht an der Rente. Paraguay besteuert die deutsche Rente wegen des Territorialprinzips nicht, ausländisches Einkommen bleibt dort steuerfrei. Es entsteht also keine Doppelbesteuerung, aber auch keine Steuerfreiheit auf der deutschen Seite.
Ein wichtiger Nachteil der beschränkten Steuerpflicht: Der Grundfreibetrag wird dabei grundsätzlich nicht gewährt (2025: 12.096 EUR). Auf Antrag ist eine Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig möglich, wenn mindestens 90 Prozent deines Welteinkommens deutsch sind oder dein ausländisches Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Ob sich dieser Antrag für dich lohnt, hängt von deiner konkreten Einkommenslage ab und ist ein Fall für den Steuerberater.
| Punkt | Regelung bei Wohnsitz Paraguay |
|---|---|
| Wo wird besteuert? | In Deutschland an der Quelle (§ 49 EStG), beschränkte Steuerpflicht |
| Zuständiges Finanzamt | Finanzamt Neubrandenburg (RiA), zentral für Rentner im Ausland |
| Doppelbesteuerungsabkommen | Keines (nur Luftverkehrsabkommen 1983), Deutschland behält volles Besteuerungsrecht |
| Grundfreibetrag | Bei beschränkter Steuerpflicht nicht gewährt (2025: 12.096 EUR); unbeschränkte Behandlung nur auf Antrag (90-Prozent-Grenze) |
| Besteuerung in Paraguay | Keine, ausländische Rente ist wegen des Territorialprinzips steuerfrei |
Krankenversicherung: die Lücke, die Rentner am meisten unterschätzen
Deine gesetzliche Krankenversicherung (GKV), einschließlich der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), endet, wenn du deinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt nach Paraguay verlegst. Weil es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, deckt die deutsche GKV in Paraguay nichts ab. Deine Rente wird dann zwar ohne GKV-Abzüge ausgezahlt, aber du stehst ohne Krankenversicherungsschutz da, sobald du in Paraguay bist.
Das heißt: Du musst dich vom ersten Tag an in Paraguay selbst absichern, entweder über eine internationale private Krankenversicherung oder über eine lokale paraguayische Versicherung. Gerade für die Altersgruppe 60 plus ist das der Punkt, der am gründlichsten geplant werden muss, weil Preise, Altersgrenzen und Ausschlüsse hier eine große Rolle spielen. Die Details dazu findest du in unserem Ratgeber zur Krankenversicherung in Paraguay.
Vorsicht bei der Rückkehr
Der Wiedereinstieg in die deutsche GKV nach einer Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land ist nicht automatisch und für Ältere oft schwierig. Wenn eine Rückkehr denkbar ist, sprich vor der Auswanderung mit deiner Krankenkasse über eine Anwartschaftsversicherung. Ob und wie sie angeboten wird, hängt von der Satzung deiner Kasse ab, das entscheidet die Kasse, nicht wir.
Österreichische Pension in Paraguay
Für Österreich gilt im Kern dasselbe Bild. Die gesetzliche Pension wird weltweit und unreduziert gezahlt, monatlich im Nachhinein und ausschließlich per Banküberweisung. Auch hier musst du einmal im Jahr eine Lebensbestätigung einreichen, das entsprechende Formular wird jeweils im Januar verschickt und ist bis Mitte Juni fällig; seit Januar 2025 gibt es teilweise eine digitale Variante per QR-Code. Fehlt die Bestätigung, wird die Zahlung ausgesetzt. Adressänderungen musst du innerhalb von zwei Wochen melden.
Steuerlich bist du mit der Pension in Österreich beschränkt steuerpflichtig. Weil zwischen Österreich und Paraguay ebenfalls kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, besteuert Österreich die Pension, und Paraguay besteuert sie nicht. Auch für die österreichische Seite gilt: Die genaue Steuerberechnung ist individuell und gehört zu einem österreichischen Steuerberater sowie zur Vorab-Beratung der Pensionsversicherung.
Riester und Betriebsrente: nur kurz, dann zur Fachperson
Zwei Bausteine der Altersvorsorge verhalten sich bei einem Umzug nach Paraguay anders als die gesetzliche Rente, und beide sind zu individuell für eine Pauschalantwort. Riester-Verträge sind für einen dauerhaften Wegzug außerhalb der EU und des EWR in der Regel unattraktiv, weil Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückzuzahlen sind. Die Details, etwa zum Zeitpunkt des schädlichen Ereignisses und zu möglichen Stundungen, haben sich zuletzt geändert und gehören in eine individuelle Prüfung.
Eine Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge) wird grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt, bleibt aber deutsches Einkommen nach § 49 EStG und ist damit in Deutschland steuerpflichtig; mangels DBA gibt es keine Abkommensentlastung, und Paraguay besteuert sie wegen des Territorialprinzips ebenfalls nicht. Wie deine konkrete Betriebsrente behandelt wird, hängt vom Vertrag ab. Für beides gilt: Lass dich vor der Auswanderung von einer Fachperson beraten, statt auf Faustregeln zu vertrauen.
Wann du eine Fachperson brauchst
Hol dir vor der Auswanderung fachliche Beratung, wenn einer dieser Punkte auf dich zutrifft: Erwerbsminderungs- oder Arbeitsmarktrente, Rente mit Fremdrentenzeiten, Riester-Vertrag, Betriebsrente, die Frage nach dem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht oder eine mögliche spätere Rückkehr nach Deutschland. Steuerfragen gehören zum Steuerberater, Versicherungsfragen zur Krankenkasse. Für die Rente selbst bieten DRV und die österreichische Pensionsversicherung eine kostenlose Vorab-Beratung an, die du vor dem Umzug nutzen solltest.
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Häufige Fragen dazu
Wird die deutsche Rente in Paraguay besteuert?
Deutschland besteuert sie, Paraguay nicht. Deutsche Renten werden seit 2005 an der Quelle in Deutschland besteuert (§ 49 EStG); als Rentner im Ausland bist du beschränkt steuerpflichtig, zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg. Weil es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Paraguay gibt, behält Deutschland das volle Besteuerungsrecht. Paraguay selbst besteuert die deutsche Rente wegen des Territorialprinzips nicht.
Kann ich mit Frühpension oder Erwerbsminderungsrente aus Deutschland nach Paraguay auswandern?
Bei der regulären Altersrente ja, sie wird voll weiter gezahlt. Vorsicht aber bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, die dir nur wegen der Lage am deutschen Arbeitsmarkt zugesprochen wurde: Diese Arbeitsmarktrente ist außerhalb der EU nicht zahlbar und stoppt in Paraguay. Kläre deinen konkreten Fall unbedingt vorher mit der Deutschen Rentenversicherung.
Wird meine deutsche Rente in Paraguay gekürzt?
Reguläre Altersrenten aus eigenen Beitragszeiten werden nicht gekürzt, sondern in voller Höhe gezahlt, auch ohne Sozialversicherungsabkommen. Gekürzt werden können nur Renten, die auf Fremdrentenzeiten beruhen. Von der Nettozahlung abzuziehen sind außerdem die Transferkosten jenseits der ersten Korrespondenzbank und der Wechselkurs, die du selbst trägst.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich als Rentner nach Paraguay ziehe?
Deine gesetzliche Krankenversicherung samt Krankenversicherung der Rentner endet mit der Verlegung des Wohnsitzes nach Paraguay und deckt dort nichts ab, weil es kein Sozialversicherungsabkommen gibt. Du musst dich vom ersten Tag an selbst absichern, über eine internationale private oder eine lokale paraguayische Krankenversicherung. Plane das gerade ab 60 gründlich und sprich wegen einer möglichen Rückkehr vorher mit deiner Kasse über eine Anwartschaft.
Muss ich eine Lebensbescheinigung einreichen?
Ja. Weil Paraguay keinen elektronischen Sterbedaten-Austausch mit Deutschland oder Österreich hat, musst du einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung einreichen, meist beglaubigt durch die Botschaft. In Österreich ist sie bis Mitte Juni fällig. Reichst du sie nicht rechtzeitig ein, wird die Rentenzahlung ausgesetzt, bis der Nachweis vorliegt.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Rente im Ausland, Umzug (Zahlung weltweit, Überweisungskosten, Lebensbescheinigung)
- Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungsabkommen (Paraguay nicht gelistet, Folgen für EM- und Fremdrenten)
- Finanzamt Rente im Ausland (Neubrandenburg): beschränkte vs. unbeschränkte Steuerpflicht, Grundfreibetrag
- Bundesfinanzministerium: Liste der Doppelbesteuerungsabkommen (kein umfassendes DBA mit Paraguay)
- doppelbesteuerung.eu: Paraguay (kein DBA, Territorialprinzip)
- § 49 EStG: beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (Renten, bAV)
- § 190 SGB V: Ende der GKV-Mitgliedschaft bei Wegzug ins Ausland
- Pensionsversicherung Österreich: Österreichische Pension im Ausland (weltweit unreduziert, Lebensbestätigung bis Mitte Juni)
Änderungsprotokoll
- : Erstveröffentlichung