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Steuerfrei in Paraguay? Die deutsche Seite der Rechnung

Aktualisiert am

Ja, Paraguay besteuert nach dem Territorialprinzip: Auf Einkommen, das im Ausland entsteht, fällt in Paraguay 0% an, lokales Einkommen wird mit maximal 10% besteuert. Aber „steuerfrei in Paraguay“ heißt nicht „steuerfrei für Deutschland“. Zwischen Deutschland und Paraguay gibt es kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen, nur ein Luftfahrtabkommen von 1983. Deutschland behält deshalb seine Besteuerungsrechte auf deutsche Einkunftsquellen, ganz ohne Abkommensschutz.

Für die meisten Auswanderer ohne besondere Vermögensstruktur ist der Wegzug steuerlich unkompliziert. Kritisch wird es in vier Konstellationen: erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG (Paraguay gilt regelmäßig als Niedrigsteuerland), Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ab 1%, seit dem 1. Januar 2025 auch bei größeren Fonds- und ETF-Beständen, und die laufende beschränkte Steuerpflicht auf deutsche Mieteinkünfte nach § 49 EStG.

Dieser Artikel erklärt die Mechanik, die Schwellenwerte und die Fristen als allgemeine Orientierung. Er ist ausdrücklich keine individuelle Steuerberatung. Wenn du GmbH-Anteile, große Fondspositionen oder eine deutsche Mietimmobilie hast, gehört dein Fall vor der Abmeldung zu einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater.

Territorialprinzip Paraguay: 0% auf Auslandseinkommen, aber kein Freibrief

Paraguay besteuert nach dem Territorialprinzip. Einkommen, das seine Quelle außerhalb Paraguays hat, wird dort nicht besteuert; nur in Paraguay erwirtschaftetes Einkommen fällt unter die lokale Einkommensteuer mit maximal 10%. Deine deutsche Rente, deine deutschen Mieteinnahmen oder ein Gewinn aus deutschen Anteilen sind aus paraguayischer Sicht also unbesteuert.

Der Haken liegt auf der anderen Seite. Weil Deutschland und Paraguay kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen haben, gibt es auch keinen Mechanismus, der Deutschlands Zugriff auf deutsche Einkunftsquellen begrenzt. Ein DBA teilt normalerweise auf, welcher Staat welches Einkommen besteuern darf. Ohne DBA gilt schlicht: Was aus deutscher Quelle stammt, bleibt in Deutschland steuerpflichtig, und Paraguays 0% ändern daran nichts.

Das einzige Abkommen ist ein Luftfahrtabkommen

Zwischen Deutschland und Paraguay existiert kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. Das einzige bilaterale Steuerabkommen betrifft die Luftfahrt (1983) und hat für den privaten Wegzug keine Bedeutung. Wer auf „DBA-Schutz“ hofft, findet keinen.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: der 10-Jahres-Nachlauf (§ 2 AStG)

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Außensteuergesetz (AStG) trifft deutsche Staatsangehörige, die in mindestens 5 der letzten 10 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, in ein Niedrigsteuerland ziehen und wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen behalten. Sind alle drei Bedingungen erfüllt, besteuert Deutschland für das Wegzugsjahr und die folgenden 10 Jahre nicht nur die klassisch beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte, sondern erweitert alle nicht ausländischen Einkünfte, und zwar unter Progressionsvorbehalt.

Paraguay gilt in diesem Sinne regelmäßig als Niedrigsteuerland: Der Niedrigsteuertest greift, wenn die Einkommensteuerbelastung bei einem Vergleichseinkommen von 77.000 EUR mehr als ein Drittel unter dem deutschen Niveau liegt oder eine Vorzugsbesteuerung besteht. Mit einem territorialen System und einer Einkommensteuer von rund 10% erfüllt Paraguay das nach Einschätzung von Steuerpraktikern typischerweise. Das ist eine fachliche Bewertung im Einzelfall, keine amtliche Länderliste, und im Einzelfall widerlegbar.

„Wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen“ sind zum Beispiel eine deutsche Betriebsstätte oder Beteiligungen, deutsche Einkünfte von mehr als 30% des Gesamteinkommens oder über 62.000 EUR sowie deutsches Vermögen von über 30% oder mehr als 154.000 EUR. Auch laufende deutsche Mieteinkünfte können ein solches Inlandsinteresse begründen. Eine Bagatellgrenze gibt es: Die erweiterte Besteuerung greift nur, wenn die betroffenen Einkünfte 16.500 EUR im Jahr übersteigen.

Rechtslage vs. Einordnung

Die Voraussetzungen und Fristen des § 2 AStG stehen im Gesetz. Dass Paraguay als Niedrigsteuerland zählt, ist eine sehr wahrscheinliche, aber formal einzelfallbezogene Einordnung durch Fachleute. Formuliere für dich selbst also „gilt regelmäßig als Niedrigsteuerland“, nicht „ist offiziell gelistet“, und lass deinen konkreten Fall prüfen.

Wegzugsbesteuerung bei GmbH-Anteilen ab 1% (§ 6 AStG)

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG betrifft Personen, die in mindestens 7 der letzten 12 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und im Privatvermögen mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft halten (GmbH, AG, auch ausländische Gesellschaften, im Sinne des § 17 EStG). Beim Wegzug fingiert das Gesetz einen Verkauf dieser Anteile zum gemeinen Wert. Auf den so ermittelten fiktiven Gewinn wird sofort Steuer fällig, obwohl du nichts verkauft und keinen Euro erhalten hast.

Auf Antrag kann die Steuer in 7 gleichen Jahresraten gezahlt werden, in der Regel zinslos, aber typischerweise nur gegen Sicherheitsleistung, was in der Praxis der schwierigste Teil ist. Es gibt eine Rückkehrerregelung: Ist die Abwesenheit nur vorübergehend und kehrst du innerhalb von 7 Jahren zurück (verlängerbar um 5 auf insgesamt 12 Jahre), entfällt der Steueranspruch rückwirkend, sofern die Anteile nicht verkauft wurden und Ausschüttungen 25% des Anteilswerts nicht überschritten haben.

Wenn du GmbH-Anteile hast

Die Wegzugsbesteuerung ist der teuerste und am meisten unterschätzte Punkt beim Wegzug mit Firmenbeteiligung. Die fingierte Steuer wird sofort fällig, obwohl kein Geld fließt, und die Ratenzahlung hängt an einer Sicherheitsleistung. Das ist ein Fall für einen Steuerberater vor der Abmeldung, nicht danach.

Neu seit 2025: Wegzugsbesteuerung auch für ETF- und Fondsanteile

Bis Ende 2024 konnten reine Wertpapieranleger ohne Firmenbeteiligung meist steuerfrei wegziehen. Das hat sich geändert. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Wegzugsbesteuerung zum 1. Januar 2025 auf Anteile an Investmentfonds und ETFs im Privatvermögen ausgeweitet (§§ 19 Abs. 3, 49 InvStG). Sie greift, wenn du entweder mindestens 1% der Anteile eines Fonds hältst oder Anschaffungskosten von mindestens 500.000 EUR je Fonds erreichst.

Die Mechanik entspricht der bei Kapitalgesellschaftsanteilen: Beim Wegzug wird ein Verkauf des Fondsgewinns fingiert und besteuert, die Regeln zu Ratenzahlung und Rückkehr gelten sinngemäß. Damit erfasst die Wegzugsbesteuerung jetzt auch vermögende ETF-Anleger, die früher ohne deutsche Steuerlast auswandern konnten. Wer ein großes Depot in wenigen Fonds bündelt, sollte die 500.000-EUR-Grenze je Fonds kennen, bevor er die Abmeldung plant.

Was du hältstSchwelleFolge beim Wegzug
Anteile an Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)ab 1% im Privatvermögen (§ 17 EStG)Fingierter Verkauf, Steuer sofort fällig (§ 6 AStG)
ETF- oder Fondsanteileab 1% der Fondsanteile oder 500.000 EUR Anschaffungskosten je Fonds (seit 01.01.2025)Fingierter Verkauf des Fondsgewinns, analog besteuert
Deutsche Mietimmobilieab dem ersten Euro MieteinnahmeLaufende beschränkte Steuerpflicht (§ 49 EStG), kein Grundfreibetrag

Deutsche Mieteinkünfte: beschränkt steuerpflichtig ab dem ersten Euro (§ 49 EStG)

Behältst du nach dem Wegzug eine vermietete Immobilie in Deutschland, bleibst du damit in Deutschland beschränkt steuerpflichtig auf die Mieteinkünfte (§ 49 EStG). Der entscheidende Unterschied zur unbeschränkten Steuerpflicht: Bei beschränkter Steuerpflicht wird der Grundfreibetrag (2025: 12.096 EUR) nicht gewährt. Deine deutschen Mieteinkünfte werden also ab dem ersten Euro besteuert, und die jährliche deutsche Steuererklärung bleibt Pflicht.

Zusätzlich zählen laufende Mieteinkünfte als „wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse“ und können dadurch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG auslösen (siehe oben). Deutsche Mietimmobilie und deutscher Steuerzugriff hängen also zusammen: Die Immobilie hält dich nicht nur laufend steuerpflichtig, sie kann auch den 10-Jahres-Nachlauf des § 2 AStG mit auslösen.

Kein Grundfreibetrag bei beschränkter Steuerpflicht

Rechtslage: Bei beschränkter Steuerpflicht auf deutsche Mieteinkünfte gibt es keinen Grundfreibetrag (2025: 12.096 EUR). Die deutsche Steuererklärung bleibt jährlich Pflicht. Wie hoch deine Belastung konkret ausfällt und ob eine Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig möglich ist, ist ein Fall für den Steuerberater.

Was das für den Ablauf bedeutet

Für die meisten Auswanderer ohne Firmenbeteiligung, ohne großes Fondsvermögen und ohne deutsche Mietimmobilie ist der Wegzug steuerlich überschaubar: kein DBA-Problem, keine Wegzugsbesteuerung, allenfalls die Frage der beschränkten Steuerpflicht auf verbliebene deutsche Einkünfte. Die vier kritischen Konstellationen sind GmbH-Anteile, große Fondspositionen, eine deutsche Mietimmobilie und die Kombination aus Niedrigsteuerland und Inlandsinteressen.

Wichtig ist die Reihenfolge: Die Wegzugsbesteuerung und der Niedrigsteuertest knüpfen an den Zeitpunkt des Wegzugs an. Wer die steuerliche Seite erst nach der Abmeldung klärt, hat die entscheidende Stellschraube schon aus der Hand gegeben. Deshalb steht die Steuerprüfung vor der Abmeldung, nicht danach. In unserem Business-Komplett-Paket ist eine ehrliche Steuer-Onboarding-Session zum Territorialprinzip enthalten; sie erklärt die Mechanik und die Grenzen, ersetzt aber keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater.

Wann du unbedingt einen Steuerberater brauchst

Hol dir einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater, bevor du dich abmeldest, wenn einer dieser Punkte auf dich zutrifft: du hältst GmbH- oder andere Kapitalgesellschaftsanteile ab 1%; du hast große Fondspositionen (ab 1% oder 500.000 EUR Anschaffungskosten je Fonds); du behältst eine vermietete Immobilie in Deutschland; oder du behältst nennenswerte deutsche Einkünfte oder Vermögen. Wir bewerten deine individuelle Steuerlast bewusst nicht und bieten keine Beratung zu deutschem oder österreichischem Recht an; wir verweisen dich an die richtige Fachperson.

Bereit für den nächsten Schritt?

Du kannst dein Paket direkt online buchen: Endpreis, 30% Anzahlung, Dokumenten-Fahrplan inklusive. Wer erst Gewissheit will, bucht das optionale Beratungsgespräch (45 Minuten, 300 EUR) mit schriftlichem Fahrplan und Prozess-PDF.

Häufige Fragen dazu

Ist Paraguay wirklich steuerfrei? Sind Auslandseinkünfte steuerfrei?

In Paraguay ja: Nach dem Territorialprinzip fällt auf Auslandseinkommen 0% an, lokales Einkommen wird mit maximal 10% besteuert. „Steuerfrei in Paraguay“ heißt aber nicht „steuerfrei für Deutschland“. Für deutsche Einkunftsquellen (Anteile, Mieten, Rente) behält Deutschland seine Besteuerungsrechte, und mangels Doppelbesteuerungsabkommen gibt es keinen Mechanismus, der das begrenzt.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Paraguay?

Nein. Zwischen Deutschland und Paraguay besteht kein umfassendes Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. Das einzige bilaterale Steuerabkommen betrifft die Luftfahrt (1983) und spielt für den privaten Wegzug keine Rolle. Ohne DBA bleibt deutsches Quelleneinkommen in Deutschland steuerpflichtig, während Paraguay es nach dem Territorialprinzip ohnehin nicht besteuert.

Muss ich meinen deutschen Wohnsitz komplett aufgeben, um die Steuervorteile zu nutzen?

Solange in Deutschland eine Wohnung verfügbar bleibt oder der gewöhnliche Aufenthalt fortbesteht, kann die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen bleiben. Zusätzlich kann selbst nach sauberem Wegzug die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greifen, wenn du in ein Niedrigsteuerland wie Paraguay ziehst und wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen behältst, und zwar für das Wegzugsjahr plus 10 Jahre. Ob in deinem konkreten Fall die unbeschränkte Steuerpflicht endet, gehört zu einem Steuerberater.

Wird die deutsche Rente in Paraguay besteuert?

Paraguay besteuert die deutsche Rente nicht (Territorialprinzip). Deutschland dagegen besteuert deutsche Renten an der Quelle: Als Rentner im Ausland bist du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und reichst beim Finanzamt Neubrandenburg ein. Weil es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, behält Deutschland das volle Besteuerungsrecht; bei beschränkter Steuerpflicht wird zudem kein Grundfreibetrag gewährt (2025: 12.096 EUR).

Greift die deutsche Wegzugsteuer, wenn ich mit meiner GmbH nach Paraguay ziehe?

Ja, wenn du in mindestens 7 der letzten 12 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst und mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen hältst. Beim Wegzug fingiert § 6 AStG einen Verkauf zum gemeinen Wert, und die Steuer wird sofort fällig, obwohl du nichts verkauft hast. Auf Antrag sind 7 Jahresraten möglich (meist gegen Sicherheit); bei Rückkehr innerhalb von 7 Jahren kann der Anspruch rückwirkend entfallen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt Vergleichbares auch für Fonds- und ETF-Anteile ab 1% oder 500.000 EUR Anschaffungskosten je Fonds.

Änderungsprotokoll

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